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Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten kommt es auf den jeweiligen Tarif an, zu dem Sie sich versichert haben. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Bitte erkundigen Sie sich in Ihren eigenen Interesse vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung (basierend auf GOP/GOÄ).

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